Allgemeine Geschäftsbedingungen der CK-Agentur GmbH
vertreten durch Marco Cappellin
Baarerstrasse 43, 6300 Zug
Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die CK-AGENTUR mit ihren Kunden schliesst, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) CK-AGENTUR schliesst keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit CK-AGENTUR als Unternehmer beziehungsweise als Kaufmann nach OR zu handeln.
(4) Sofern Sie (nachfolgend: „Kunde“) der CK-AGENTUR GMBH, Baarerstrasse 43, 6300 Zug sind, E-Mail-Newsletter beziehen und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit CK-AGENTUR eingehen, wird die ausschliessliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CK-AGENTUR vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von CK-AGENTUR ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet CK-AGENTUR nicht.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CK-AGENTUR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn CK-AGENTUR in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(6) Alle zwischen Ihnen und CK-AGENTUR im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(6) Massgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistungen von CK-AGENTUR / Mitwirkung des Kunden
(1) CK-AGENTUR erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet CK-AGENTUR nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann CK-AGENTUR lediglich den Erfolg bestimmter Werbemassnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von CK-AGENTUR nicht geschuldet wird.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäss zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch CK-AGENTUR, bleibt der Vergütungsanspruch von CK-AGENTUR unberührt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen CK-AGENTUR und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von CK-AGENTUR zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen CK-AGENTUR und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass CK-AGENTUR das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf CK-AGENTURs Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Google, Instagram, LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit CK-AGENTUR dar.
(4) CK-AGENTUR wird den Zugang Ihrer über CK-AGENTUR Webseiten oder im Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Online-Trainings-Plattform) gewährt wird.
(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von CK-AGENTUR angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Überweisung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.
(3) CK-AGENTUR stellt dem Kunden eine ordnungsgemässe und die Mehrwertsteuer ausweisende Rechnung aus, welche durch Überweisung beglichen werden muss.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(6) CK-AGENTURs Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(7) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit CK-AGENTUR vorleistungverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(8) Die CK-AGENTUR ist berechtigt für das Verwalten von Werbebudget, welches durch den Kunden auf das Konto der CK-AGENTUR überwiesen wurde, eine Gebühr in Höhe von bis zu 5% des Werbebudget zu erheben. Die Verwaltungsgebühr fällt nicht an, wenn das Werbebudget nicht durch die CK-AGENTUR in Form von Geld auf dem Konto der CK-AGENTUR gehalten wird.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat, oder im Vertrag eine andere Form der Verlängerung des Vertrages festgehalten wurde. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die Leistungserbringung findet über die geschlossene Laufzeit ohne Unterbrechungen statt. Eventuelle Pausierungen oder Aussetzungen einzelner Leistungen müssen schriftlich von der CK-AGENTUR bestätigt werden, damit diese wirksam werden und die Laufzeit ebenfalls unterbrochen wird.
(4) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(5) Der Kunde ist dazu verpflichtet, innerhalb der sog. Set-Up-Phase (Monat 1 der Zusammenarbeit) alle notwendigen Vorkehrungen und Vorbereitungen zu treffen, damit einem pünktlichen Kampagnenstart nichts im Wege steht. Dies beinhaltet speziell die Übersendungen von Bild- und Videomaterial und die Gewährung von Zugängen auf vorhandene oder noch zu erstellende Meta Business Konten. Sollte dem nicht nachgekommen werden, beginnt der Kampagnenzeitraum ab spätestens Monat 2.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch CK-AGENTUR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei CK-AGENTUR eingegangen ist und vereinbarungsgemäss die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei CK-AGENTUR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist CK-AGENTUR berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber CK-AGENTUR in Verzug, ist CK-AGENTUR berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CK-AGENTUR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) CK-AGENTUR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäss Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. CK-AGENTUR ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass CK-AGENTUR bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird CK-AGENTUR Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist CK-AGENTUR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CK-AGENTUR unberührt.
§ 9 Haftung
(1) CK-AGENTUR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CK-AGENTUR nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CK-AGENTUR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet CK-AGENTUR nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, CK-AGENTUR ausschliesslich solches Bild-, Video-, Ton- und Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt CK-AGENTUR insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschliesslich verantwortlich.
(6) Die Nachweispflicht bei von CK-AGENTUR vergebenen Garantien liegt beim Auftraggeber. Dies bezieht sich vor allem auf die im Angebot angenommenen Kriterien der vergebenen Garantie. Sollte es zu einem Garantieanspruch seitens des Auftraggebers kommen, so sind an CK-AGENTUR alle Nachweise ordentlich zu senden. Nachdem die Nachweise bei CK-AGENTUR in Schriftform eingegangen sind, hat CK-AGENTUR 60 Tage Zeit, den Garantieanspruch zu prüfen. Die Rückzahlung im Falle eines bewilligten Garantiefalls ist somit spätestens 60 Tage nach Inanspruchnahme der Garantie, nach positiver Prüfung seitens CK-AGENTUR, an den Auftraggeber zu zahlen.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns CK-AGENTUR gegenüber zu gewährleisten. CK-AGENTUR behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemässe beziehungsweise sachgrundlose Äusserung über das Unternehmen CK-AGENTUR und CK-AGENTURs Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an CK-AGENTURs Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber CK-AGENTUR und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb von CK-AGENTURs Programmen und Dienstleistungen beeinträchtigt, wird CK-AGENTUR den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist CK-AGENTUR berechtigt, den Kunden von Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschliessen. CK-AGENTURs Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) CK-AGENTUR hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von CK-AGENTUR veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschliessliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von CK-AGENTUR nicht gestattet.
(2) CK-AGENTUR hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von CK-AGENTUR für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung erbrachten Inhalte, ausschliessliche Urheberverwertungsrechte. Der Kunde erhält ausschliesslich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht.
(3) CK-AGENTUR hat das Recht, für den Kunden erstellte Inhalte für eigene Werbezwecke öffentlich zu verwenden, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
(4) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten der passwortgeschützten Mitgliederbereiche.
(5) Die Weitergabe von Zugängen, Logins und Inhalten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe bis zu 15.000 CHF erhoben werden.
(6) Der Kunde stimmt der Auswertung des Nutzerverhaltens und der Datenerhebung auf den Plattformen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
(7) Verletzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(8) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten oder Anzeigen auf CK-AGENTURs eigenen Plattformen.
§ 12 Widerrufsrecht
CK-AGENTUR geht ausschliesslich Verträge mit Unternehmern ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) CK-AGENTUR informiert separat in der Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung.
(2) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme ein. Widerspruch ist per E-Mail an support@ckagentur.com zu richten.
(3) Der Kunde willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie den Einsatz von Cookies ein.
(4) Der Auftraggeber willigt ein, nach 30 Tagen eine Rezension über die Zusammenarbeit zu verfassen.
§ 14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Buchungen sind verbindlich.
(2) Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(3) Es gelten gestaffelte Stornokosten je nach Zeitpunkt des Rücktritts.
(4) Ersatzteilnehmer nur mit Zustimmung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen sind nur schriftlich wirksam. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Schweiz.
(2) Gerichtsstand ist Zug.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
AGB Stand: 01.09.2024
AGB Zusatz Recruiting
Absatz für Garantie Regelung
Im Falle der Nichteinhaltung der Garantie haben beide Parteien die Möglichkeit, vorzeitig von diesem Vertrag zurückzutreten.
Voraussetzungen:
Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets und Materials.
Nachweisliche Kontaktaufnahme mit Bewerbern gemäss Vorgaben.
Kontaktaufnahme-Regeln, Gesprächsabläufe, Rückmeldungen und Mitwirkungspflichten gelten gemäss obenstehenden Regelungen.
Die Nachweispflicht liegt beim Auftraggeber.