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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CK-Agentur GmbH 

vertreten durch Marco Cappellin, Richterackerstrasse 34, 8610 Uster (nachfolgend: CK-AGENTUR)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die CK-AGENTUR mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) CK-AGENTUR schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit CK-AGENTUR als Unternehmer beziehungsweise als Kaufmann nach OR zu handeln.

(4) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) der CK-AGENTUR GMBH, Richterackerstr. 34, 8610 Uster sind, E-Mail-Newsletter beziehen und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit CK-AGENTUR eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von CK-AGENTUR vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von CK-AGENTUR ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet CK-AGENTUR nicht.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CK-AGENTUR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn CK-AGENTUR in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

(6) Alle zwischen Ihnen und CK-AGENTUR im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(6) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Leistungen von CK-AGENTUR/Mitwirkung des Kunden

(1) CK-AGENTUR erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet CK-AGENTUR nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann CK-AGENTUR lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von CK-AGENTUR nicht geschuldet wird.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch CK-AGENTUR, bleibt der Vergütungsanspruch von CK-AGENTUR unberührt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen CK-AGENTUR und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von CK-AGENTUR zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen CK-AGENTUR und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass CK-AGENTUR das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

(3) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf CK-AGENTURs Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Google, Instagram, LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit CK-AGENTUR dar.

(4) CK-AGENTUR wird den Zugang Ihrer über CK-AGENTUR Webseiten oder im Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Online-Trainings-Plattform) gewährt wird.

(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von CK-AGENTUR angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Überweisung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.

(3) CK-AGENTUR stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Mehrwertsteuer ausweisende Rechnung aus, welche durch Überweisung beglichen werden muss.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(6) CK-AGENTURs Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.

(7) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit CK-AGENTUR vorleistung-verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

(8) Die CK-AGENTUR ist berechtigt für das Verwalten von Werbebudget, welches durch den Kunden auf das Konto der CK-AGENTUR überwiesen wurde, eine Gebühr in Höhe von bis zu 5% des Werbebudget zu erheben. Die Verwaltungsgebühr fällt nicht an, wenn das Werbebudget nicht durch die CK-AGENTUR in Form von Geld auf dem Konto der CK-AGENTUR gehalten wird.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat, oder im Vertrag eine andere Form der Verlängerung des Vertrages festgehalten wurde. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die Leistungserbringung findet über die geschlossene Laufzeit ohne Unterbrechungen statt. Eventuelle Pausierungen oder Aussetzungen einzelner Leistungen müssen schriftlich von der CK-AGENTUR bestätigt werden, damit diese wirksam werden und die Laufzeit ebenfalls unterbrochen wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(5) Der Kunde ist dazu verpflichtet, innerhalb der sog. Set-Up-Phase (Monat 1 der Zusammenarbeit) alle notwendigen Vorkehrungen und Vorbereitungen zu treffen, damit einem pünktlichen Kampagnenstart nichts im Wege steht. Dies beinhaltet speziell die Übersendungen von Bild- und Videomaterial und die Gewährung von Zugängen auf vorhandene oder noch zu erstellende Meta Business Konten. Sollte dem nicht nachgekommen werden, beginnt der Kampagnenzeitraum ab spätestens Monat 2.

§ 7 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch CK-AGENTUR beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei CK-AGENTUR eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei CK-AGENTUR vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist CK-AGENTUR berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber CK-AGENTUR in Verzug, ist CK-AGENTUR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CK-AGENTUR wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 8 Erfüllung

(1) CK-AGENTUR wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. CK-AGENTUR ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass CK-AGENTUR bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird CK-AGENTUR Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist CK-AGENTUR gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CK-AGENTUR unberührt.

§ 9 Haftung

(1) CK-AGENTUR haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CK-AGENTUR nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CK-AGENTUR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet CK-AGENTUR nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, CK-AGENTUR ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt CK-AGENTUR insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

(6) Die Nachweispflicht bei von CK-AGENTUR vergebenen Garantien liegt beim Auftraggeber. Dies bezieht sich vor allem auf die im Angebot angenommenen Kriterien der vergebenen Garantie. Sollte es zu einem Garantieanspruch seitens des Auftraggebers kommen, so sind an CK-AGENTUR alle Nachweise ordentlich zu senden. Nachdem die Nachweise bei CK-AGENTUR in schriftform eingegangen sind, hat CK-AGENTUR 60 Tage Zeit den Garantieanspruch zu prüfen. Die Rückzahlung im Falle eines bewilligten Garantiefalls ist somit spätestens 60 Tage nach Inanspruchnahme der Garantie, nach positiver Prüfung seitens CK-AGENTUR, an den Auftraggeber zu zahlen.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns CK-AGENTUR gegenüber zu gewährleisten. CK-AGENTUR behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen CK-AGENTUR (haftungsbeschränkt) und CK-AGENTURs Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat bei Teilnahme an CK-AGENTURs Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber CK-AGENTUR und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb CK-AGENTURs Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, wird CK-AGENTUR den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist CK-AGENTUR sodann berechtigt, den Kunden von Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. CK-AGENTURs Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) CK-AGENTUR hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von CK-AGENTUR veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von CK-AGENTUR nicht gestattet.

(2) CK-AGENTUR hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, etc., die von CK-AGENTUR für den Kunden im Rahmen der gemeinsam vereinbarten Dienstleistung erbrachten Inhalte, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug von CK-AGENTUR für ihn erstellten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(3) CK-AGENTUR hat darüber hinaus das Recht, für den Kunden erstellte Bilder, Videos, Texte, Webinare, Datenbanken und weitere von CK-AGENTUR für Kunden erstellte Inhalte im Rahmen der Erbringung von CK-AGENTURs Dienstleistungen für eigene Werbezwecke öffentlich zu verwenden. Dieses Recht besteht auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit dem Kunden dauerhaft.

(4) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von CK-AGENTUR hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.

(5) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu CK-AGENTURs Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte CK-AGENTURs Mitglieder-Plattformen an nicht von CK-AGENTUR gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von CK-AGENTUR im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 CHF betragen kann. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von CK-AGENTUR aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und schriftlich bestätigt werden.

(6) Mit Nutzung der Mitglieder-Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch CK-AGENTUR Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(7) Die Verletzung von CK-AGENTURs Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von CK-AGENTURs Urheberrechten werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(8) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von CK-AGENTUR auf CK-AGENTURs Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

§ 12 Widerrufsrecht

CK-AGENTUR geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen.

§ 13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für CK-AGENTUR oberste Priorität. CK-AGENTUR informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme CK-AGENTURs Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch CK-AGENTUR im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch CK-AGENTUR widersprechen, müssen Sie CK-AGENTUR dafür eine E-Mail zukommen lassen an: [email protected]. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die CK-AGENTUR Sie nicht mehr kontaktieren soll. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu CK-AGENTURs Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei CK-AGENTUR.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.

(4) Der Auftraggeber willigt mit Annahme eines Angebots ein, nach 30 Tagen der Zusammenarbeit eine Rezension über die Zusammenarbeit mit CK-AGENTUR zu verfassen. Diese Rezension kann auf einem Internetportal der Wahl veröffentlicht werden.

§ 14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.

(2) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurück zu treten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.

(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei uns) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.

(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CK-AGENTUR maßgebend.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(2) Es gilt das Recht der Eidgenossenschaft Schweiz. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Zürich. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

AGB Zusatz Recruiting

Absatz für Garantie Regelung Im Falle der Nichteinhaltung der Garantie haben beide Parteien die Möglichkeit, vorzeitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn die Arbeit eingestellt werden soll. Vorher getätigte Zahlungen bleiben von diesem Recht unberührt. Die Voraussetzung dafür ist: Dass Sie uns das notwendige, gemeinsam besprochene Werbebudget monatlich, sowie alle vorhandenen, fördernden Maßnahmen, wie Bilder, Videos, Material zur Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke, welche wir mit genauer Beschreibung anfordern, bereitgestellt haben. Dass Sie nachweislich die gelieferten Bewerbungen entsprechend unserer Empfehlung aus dem gemeinsamen Onboarding-Gespräch kontaktiert haben. Dies bezieht sich vor allem auf die Einhaltung in Art und Frequenz der für den Auftraggeber vorgegebenen Recruiting-Tätigkeiten und definiert sich wie folgt: Kontaktaufnahme nach Eingang der Bewerbung…

Kontaktaufnahme nach Eingang der Bewerbung:

  • Neu eingegangene Bewerbungen ohne Terminierung werden schnellstmöglich telefonisch erstmals kontaktiert – spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden von Montag bis Donnerstag. Freitags, Samstags und Sonntags eingehende Bewerbungen sind bis spätestens am direkt folgenden Dienstag zu kontaktieren.
  • Neu eingegangene, terminierte Bewerbungsgespräche werden pünktlich von Seiten des Auftraggebers wahrgenommen.
  • Erstkontakt findet bei nicht terminierten Bewerbungen grundsätzlich telefonisch, sowie bei Nichterreichung per E-Mail, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten am selben Tag statt.
  • Bei Nichterreichung des Bewerbers werden innerhalb von 14 Tagen mindestens 2 erneute, telefonische Versuche unternommen.

Anzahl der Bewerbungsgespräche:

  • Es findet zuerst ein 10 bis 30 minütiges Telefongespräch oder digitales Video-Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen statt.
  • Im Anschluss findet ein 30 bis 60 Minuten Telefongespräch, digitales Video-Gespräch oder ein persönlicher Termin statt.
  • Weitere Termine stehen dem Auftraggeber nach seinem eigenen Bewerbungsprozess frei – wir empfehlen einen Schnuppertag von 8 Stunden mit klar definiertem Ablauf oder in Einzelfällen Praktika von 7 – 14 Tagen und im Anschluss die Einstellung des Bewerbers.

Gesprächsverläufe werden vom Auftraggeber entsprechend so gestaltet, dass Bewerber und Auftraggeber jeweils eine angemessene Entscheidungsgrundlage erhalten:

  • Das Unternehmen wird entsprechend mit dessen Situation, sowie Plänen für die Zeit des potentiellen Arbeitsvertrags vorgestellt.
  • Die potentiellen Aufgaben & das Tätigkeitsfeld des Bewerbers werden verständlich erläutert.
  • Alle Rückfragen des Bewerbers werden beantwortet.

Ergebnisse der Bewerbungsgespräche:

  • Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer wöchentlich/monatlich nach Rückfrage über den Stand der gelieferten Bewerbungen & Einstellungen zu unterrichten.
  • Der Auftraggeber hat auf Nachfrage des Auftragnehmers relevante Informationen über den aktuellen Personalbestand offenzulegen – dies gilt bis zu 9 Monate nach Ablauf der Zusammenarbeit.
  • Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht, sollte kein Feedback an die CK-Agentur GmbH innerhalb von 10 Tagen erfolgen zum Bewerberstatus, wird davon ausgegangen, dass jeweils 1 Person eingestellt wurde von 20 insgesamten Bewerbern, diese wird dem Kunden regulär in Rechnung gestellt.

Die Nachweispflicht liegt beim Auftraggeber.

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